Unsere Leistungen für Sie

Werden Sie Mitglied und profitieren Sie von unseren Leistungen

Neben der Beratung, die im Mitgliedsbeitrag enthalten ist, bieten wir Ihnen gegen ein entsprechendes Entgelt auch weitere Unterstützung in Mietrechtsangelegenheiten an:

  • Begleitung bei Wohnungsabnahmen,
  • Erstellung von Schriftsätzen,
  • Einsichtnahme in Betriebskostenunterlagen beim Vermieter/Verwalter
  • oder Wohnungsvermessungen

Unsere Dienstleistungen für Sie im Detail Hier PDF Download Gebührenordnung

Schriftsätze für unsere Mitglieder:
Wir unterstützen unsere Mitglieder bei den Auseinandersetzungen mit Ihren Vermietern, helfen natürlich auch bei der Formulierung von Schriftsätzen.
Wir leisten insoweit vor allem Hilfe zur Selbsthilfe.
In Ausnahmefällen, über den der zuständige Berater zu entscheiden hat, fertigen wir auch Schriftsätze an Ihren Vermieter an.

Teilnahme an Terminen:
An Wohnungsabnahmen, Betriebskostenbelegeinsichtnahmen und Ähnlichem kann unter Umständen auch ein Mitarbeiter des Mietervereins teilnehmen, wenn das Mitglied keine anderen Möglichkeiten für eine beweissichere Terminwahrnehmung sieht, oder dies aus anderen Gründen als ratsam und erforderlich angesehen wird.

Vertretung in gerichtlichen Verfahren
In gerichtlichen Auseinandersetzungen steht der Verein dem Mitglied mit Rat und Unterstützung zur Seite.
Eine direkte Vertretung des Mitglieds vor Gericht ist dem Verein nicht möglich.
Das Prozesskostenrisiko kann der Verein jedoch nicht tragen.
Jedoch können Sie sich von den Rechtsanwälten, die für unseren Verein tätig sind, in einem Gerichtsprozess vertreten lassen.
Ihnen steht es auch frei einen anderen Rechtsanwalt mit der Prozessvertretung zu beauftragen.

Hierfür sind alle eintretenden Mitglieder satzungsgemäß verpflichtet, unserer DMB-Gruppen-Rechtsschutzversicherung für Mietrecht beizutreten.
Wird die Schadensanzeige von der Versicherung positiv beschieden, werden die Prozesskosten mit derzeit 150 € Selbstkostenbeteiligung von der Versicherung übernommen.
Diese Gruppen-Rechtsschutzversicherung ist nicht verpflichtend, wenn das Mitglied über eine eigenständige Rechtsschutzversicherung verfügt, die das Mietrecht mit umfasst.

Über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe wird das Mitglied bei Bedarf selbstverständlich auch beraten.

Sonstiges:
Mitglieder erhalten die zweimonatlich erscheinende „Mieterzeitung“ des Deutschen Mieterbundes kostenlos, wenn die Beitragszahlung erfolgte.
Ebenso stehen Informationsblätter zu den verschiedensten mietrechtlichen Fragen kostenlos zur Verfügung.

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